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Gemeinsames Lernen

SCHUTZKONZEPT

Ziele des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept des TPZHU verfolgt das Ziel, Diskriminierung, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch bei Veranstaltungen und Projekten vorzubeugen und zu verhindern. Es setzt auf Prävention, um Grenzverletzungen zu verhindern, sowie auf Intervention bei Verdachtsfällen. Dabei orientiert sich das Schutzkonzept an den rechtlichen Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Unser Anspruch ist es, einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander zu fördern und Übertretungen in keiner Weise zu dulden. Wir verfolgen alle Formen von Grenzverletzungen konsequent, insbesondere sexualisierte Gewalt. Das Schutzkonzept soll eine Kultur der Achtsamkeit etablieren, Scheu vor dem Thema überwinden und Klarheit über das Vorgehen bei Verdachtsfällen schaffen. Wir möchten unsere Mitglieder und Mitarbeitenden (nachfolgend „Beteiligte“ genannt) für das Thema sensibilisieren, sie über interne und externe Beratungs- und Hilfsangebote informieren und Betroffene ermutigen, Grenzverletzungen zu melden und sexualisierte Gewalt anzuzeigen.

Grundverständnis und Leitbild des TPZHU

Als Mitglieder und Mitarbeitende des TPZHU tragen wir eine besondere Verantwortung für alle, die sich uns anvertrauen oder uns anvertraut werden. Eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung ist dabei die Grundlage für die Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dabei achten wir auf potenzielle Abhängigkeitsverhältnisse, welche Gefahren von Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt bergen: sowohl durch Dozent*innen als auch durch Teilnehmende.
Durch die verschiedenen Tätigkeitsbereiche sind Mitglieder und Mitwirkende besonders herausgefordert: Bei Theatervorstellungen (z.B. “RESPEKT, Digga!”) werden Schulen aufgesucht, ebenso bei Projektangeboten (“Resilienz für Kinder”). Es finden im TPZHU selbst Workshop- und Weiterbildungsangebote (sowohl in den eigenen Räumen als auch extern) statt. Und nicht zuletzt bedarf die Verkleiderei als Kostümverleih mit Garderobenbereich und Umkleidekabinen besonderer Achtsamkeit. Diese Verantwortung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie in Trainings- und Schulungssituationen. Wir setzen uns dafür ein, dass Betroffene mit ihren Bedürfnissen Gehör finden und aktiv in die Aufarbeitung von Fällen
eingebunden werden.

Verhaltenskodex

Im TPZHU möchten wir allen Menschen, die sich uns anvertrauen oder uns anvertraut sind, einen sicheren Raum bieten. Um aller Art von Grenzverletzungen wie z.B. Ausgrenzung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, sexualisierter Gewalt vorzubeugen, wurde daher ein Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden im TPZHU entwickelt. Er bildet die Grundlage für den respektvollen und achtsamen Umgang
miteinander und dient als Orientierungsrahmen für den Umgang insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie untereinander.


Der Verhaltenskodex wird an öffentlichen Stellen ausgehängt, allen Mitarbeitenden und Mitgliedern zur Kenntnis gegeben und ist ein wesentlicher Bestandteil der Schulungen unserer Mitglieder und Mitarbeitenden. Alle Beteiligten sind verpflichtet, diesen Kodex zu befolgen und sich aktiv gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt einzusetzen.

Verpflichtungserklärung

Die Selbstverpflichtungserklärung mit der Auflistung des Verhaltenskodex´ ist verbindlich für alle Personen, die für das oder im Umfeld des TPZHU beruflich oder ehrenamtlich tätig sind. Sie wird vor Beginn einer Tätigkeit unterschrieben und dem TPZHU übermittelt. Die in der Selbstverpflichtungsvereinbarung formulierten Vereinbarungen bieten beiden Seiten Schutz: Teilnehmenden vor Grenzüberschreitung und (sexualisierter) Gewalt und Pädagog*innen vor unbegründeten Anschuldigungen.

Risiko- und Ressourcenanalyse

Den Mitgliedern und Mitarbeitenden wird empfohlen, im Rahmen einer Risiko- und Ressourcenanalyse vor Beginn der jeweiligen Beschäftigung oder Tätigkeit (Workshop, Schulung, Gruppenleitung etc.) jene Bereiche zu identifizieren, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt erfahren können. Die Analyse dient dazu, im Rahmen der Prävention und zur Abschreckung von Täter*innen Schwachstellen und sensible Bereiche aufzudecken und Maßnahmen zum Schutz zu entwickeln. Ziel der Analyse ist es auch, bereits bestehende Schutzmaßnahmen zu überprüfen und mögliche Risiken zu identifizieren. Ein Leitfaden dazu ist hier zu finden.

Personalverantwortung, Schulungen und polizeiliches Führungszeugnis

Ein respektvoller Umgang im Arbeitsumfeld und das Ansprechen von Grenzüberschreitungen sind uns wichtig. Alle Mitarbeitenden sind daher verpflichtet, regelmäßig an von uns und/ oder von anderen Trägern durchgeführten Fortbildungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Das Schulungsangebot umfasst sowohl verpflichtende Grundschulungen für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, als auch regelmäßige Auffrischungsschulungen. Zusätzlich verpflichten sich alle Mitarbeitenden und Mitglieder zur Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung. Führungskräfte (z.B. Projektleitungen, ansonsten der
Vorstand) sind dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden die Verpflichtungserklärung abgeben und an den Schulungen teilnehmen bzw. bereits teilgenommen haben. Die Teilnahme an Schulungen, die das TPZHU durchführt, wird bescheinigt. Der Verhaltenskodex wird zur Verfügung gestellt. Mit der Unterschrift der beiden Dokumente verpflichtet sich die Person, sich dementsprechend zu verhalten. Alle Mitarbeitenden, die bereits dauerhaft (Verkleiderei, Minijobs) oder für einzelne Projekte für das TPZHU arbeiten, sind verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen, welches nicht älter als zwei Jahre ist. Ebenso müssen alle zukünftig für das TPZHU Tätigen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In diesem Fall muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ebenfalls alle zwei Jahre erneuert werden. Sie werden zudem mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht.

Kooperationen

Personen oder Institutionen, die mit dem TPZHU kooperieren, werden über das Schutzkonzept informiert und sind verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten und ihrerseits eigene Vorsorgemaßnahmen gegen Grenzverletzungen, insbesondere sexualisierte Gewalt, zu treffen.

Verdachtsfälle und Kriseninterventionsplan

Alle Mitarbeitenden des TPZHU sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses oder sexualisiertes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Teilnehmenden, aber auch von Teilnehmenden untereinander zu reagieren. Alle Mitarbeitenden haben die Aufgabe, jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachzugehen. Handlungsweisend ist dabei immer das Wohl der möglicherweise betroffenen Person.
Was im Verdachtsfall zu unternehmen ist: Um Handlungssicherheit im Verdachtsfall zu geben, gilt im TPZHU der folgende verbindliche Krisen- und Interventionsplan.


Wenn ein Verdacht geäußert wird:
● Ruhe bewahren, zuhören, Anschuldigungen ernst nehmen
● Zuständige Ansprechpartner*innen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Projektleitungen …) benachrichtigen
● Notizen erstellen und diese für Dritte unzugänglich aufbewahren
● Das Awareness-Team benachrichtigen (Tel./ E-Mail)
● Ggf. Unterstützung suchen durch (Fach-)Beratung

Wichtige Grundsätze dabei sind:
● NICHTS auf eigene Faust unternehmen. Die Perspektive und Bedürfnisse des Opfers haben IMMER erste Priorität. Maßnahmen werden NUR in Rücksprache mit dem Opfer ergriffen.
● KEINE direkte Konfrontation des/der Beschuldigten mit dem Vorwurf.
● KEINE eigenen Ermittlungen zum Tathergang! KEINE eigenen Befragungen!
● KEINE überstürzten Aktionen.


Wichtig: Keine eigenen Ermittlungen anstellen oder Beschuldigte direkt mit Vorwürfen konfrontieren! Alle Informationen werden dokumentiert und das Awareness-Team informiert. Es ist Aufgabe des Vorstandes, entsprechend der folgenden Richtlinien jedem Verdachtsfall nachzugehen, eine rückhaltlose Aufklärung durchzuführen und sich klar zu positionieren. Bei ungerechtfertigten Beschuldigungen hat eine Rehabilitierung durch den Vorstand zu erfolgen.

Beratungsstellen und Ansprechpersonen

Betroffene von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt finden Unterstützung durch interne und externe Beratungsstellen, die im Anhang des Konzeptes aufgeführt sind. Für den Fall, dass Betroffene mit der Aufklärungs- und Interventionsarbeit des TPZHU nicht einverstanden sind, müssen sie die Möglichkeit erhalten, sich an anderer Stelle Unterstützung zu holen.

Awareness-Team (= Ansprechpersonen) innerhalb des TPZHU

Das Awareness-Team setzt sich aus insgesamt drei Personen zusammen. Vorstandsmitglieder sind aufgrund des ihrer Position inhärenten Machtgefälles nicht dazu befähigt, ein Teil des Awareness-Teams zu sein. Zum Awareness-Team gehören:
Claudia Garrido (sie/ihr)
Johanna Labahn (sie/ihr)
Coco Rohwer (sie/ihr)
E-Mail: awareness@tpzhu.de


Aufgaben des Awareness-Teams:
● Ansprechpersonen für Betroffene
● Anonyme und vertrauliche Beratung
● Weiterleitung an professionelle Beratungsstellen

Erarbeitung des Schutzkonzeptes

Das Schutzkonzept wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des TPZHU zusammen (mit einer externen Beraterin) partizipativ erarbeitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verhaltensregeln praxisnah sind und von allen Beteiligten mitgetragen werden. Es dient als Leitfaden für die Regelung von Unterrichts- und Veranstaltungssituationen. Alle Beteiligten, einschließlich unserer Kooperationspartner:innen, sind mit dem
Inhalt des Schutzkonzepts und des Verhaltenskodex vertraut. Neue Mitglieder und Mitarbeitende werden in das Konzept eingeführt und verpflichten sich, an Schulungen teilzunehmen. Das Schutzkonzept ist partizipativ entwickelt und bleibt offen für Anpassungen. Es wird jährlich überprüft und weiterentwickelt, wobei alle Beteiligten einbezogen werden. Die Mitgliederversammlung diskutiert und verabschiedet das Konzept, und bei wesentlichen Änderungen wird es erneut beschlossen.

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Die Erarbeitung des Schutzkonzeptes wurde gefördert von …

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