

SCHUTZKONZEPT
SCHUTZ-KONZEPT VOM TPZHU
Wir sind das TPZHU.
Das ist kurz für:
Theaterpädagogisches Zentrum für Hannover und Umgebung.
In diesem Text steht:
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Wie verhindern wir Gewalt in unserem Zentrum?
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Was tun wir, wenn es doch mal Gewalt gibt?
So ein Text heißt auch Schutz-Konzept.
Was ist Gewalt?
Es gibt verschiedene Arten von Gewalt.
Zum Beispiel:
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Jemand macht etwas, was eine Person nicht will.
Das nennt man: Grenz-Verletzung.
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Jemand behandelt eine Person schlechter als andere Menschen.
Zum Beispiel, weil die Person eine Behinderung hat oder Schwarz ist.
Das nennt man: Diskriminierung.
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Jemand nutzt seine Macht aus,
um über andere zu bestimmen.
Das nennt man: Macht-Missbrauch.
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Jemand fasst eine Person im Intimbereich an.
aber die Person will das nicht.
Das nennt man: sexualisierte Gewalt.
Ziele vom Schutz-Konzept
Wir wollen alle Menschen in unserem Zentrum vor Gewalt schützen,
auch bei Veranstaltungen und Projekten.
Darum haben wir dieses Schutz-Konzept geschrieben.
Dabei halten wir uns an das AGG.
Das ist kurz für: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Im TPZHU nehmen wir alle Menschen ernst und
gehen gut und nett miteinander um.
Wir nehmen die Gefühle und Grenzen von anderen ernst.
Wir achten auf andere Menschen.
Wenn es Gewalt gibt, machen wir etwas dagegen.
Keiner soll Angst haben, über Gewalt zu reden.
Darum reden wir ehrlich über Gewalt.
Alle Menschen in unserem Zentrum sollen über das Thema Gewalt Bescheid wissen.
Darum steht in diesem Schutz-Konzept:
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Was mache ich, wenn ich Gewalt erlebe?
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Was mache ich, wenn ich Gewalt beobachte?
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Wo finde ich Beratung und Hilfe?
Was ist uns wichtig?
Alle Menschen sollen sich bei uns gut und sicher fühlen.
Darum achten wir darauf,
dass es wenig Gefahren für Gewalt gibt.
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Eine Gefahr ist zum Beispiel:
Menschen sind von anderen Menschen abhängig.
Sie dürfen nicht mitbestimmen.
Sie müssen alles tun, was ein anderer will.
Darum wollen wir:
Bei uns sollen Menschen nicht von anderen abhängig sein.
Sie sollen mitbestimmen können.
Das gilt für Mitarbeitende und Teilnehmende.
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Eine andere Gefahr ist zum Beispiel der Ort.
Wir haben viele verschiedene Angebote.
Und wir arbeiten an verschiedenen Orten.
Zum Beispiel: in Schulen, in unseren eigenen Räumen und
in anderen Einrichtungen.
Dort kann es überall zu Gewalt kommen.
In unserem Kostüm-Verleih gibt es
eine Garderobe und eine Umkleide-Kabine.
Hier müssen wir besonders darauf achten,
dass alle sicher sind.
Zum Beispiel:
Keiner darf eine Person beim Umziehen beobachten.
Wir sind verantwortlich für die Menschen,
die bei uns trainieren und lernen.
Wir müssen vor allem Kinder und Jugendliche schützen.
Wir müssen Menschen helfen, die Gewalt erlebt haben.
Wir müssen ihnen zuhören und
dabei helfen die Fälle von Gewalt zu lösen.
Verhaltens-Kodex
Wir wollen Gewalt in unserem Zentrum verhindern.
Alle Menschen sollen bei uns einen sicheren Ort haben.
Darum haben wir Regeln aufgeschrieben.
In den Regeln steht:
Wie sollen unsere Mitarbeitenden mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgehen?
Die Regeln heißen: Verhaltens-Kodex.
Hier kann man den Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden vom TPZHU runterladen: [Verhaltenskodex].
Es gibt den Verhaltens-Kodex auch in Leichter Sprache:
[Verhaltenskodex in leichter Sprache]
Der Verhaltens-Kodex hängt in unserem Zentrum an öffentlichen Stellen.
So können alle die Regeln lesen.
Alle Mitarbeitenden müssen den Verhaltenskodex kennen und ihn unterschreiben.
Damit zeigen sie:
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Ich halte mich an diese Regeln.
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Ich bin gegen alle Arten von Gewalt.
Verpflichtungs-Erklärung
Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden müssen eine Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben.
Damit zeigen sie:
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Ich halte mich an den Verhaltenskodex.
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Ich halte mich an alle Regeln vom TPZHU.
Das schützt die Teilnehmenden von unseren Angeboten vor Gewalt.
Und es schützt unsere Mitarbeitenden vor falschen Beschuldigungen.
Zum Beispiel:
Eine Person sagt: Jemand hat mich am Po angefasst.
Dann prüfen wir das erstmal in Ruhe
und nehmen die Beschwerde ernst.
Aber vielleicht stellt sich dann heraus:
Das war eine Lüge.
Gibt es einen Verdacht auf Gewalt?
Dann gehen wir damit sehr vorsichtig um.
Wir schützen alle Beteiligten und
finden die Wahrheit raus.
Risiko-Analyse
Unsere Mitarbeitenden machen verschiedene Angebote.
Zum Beispiel: Hörspiel-Workshops oder Theater-Kurse.
Bevor sie mit der Arbeit anfangen, sollen sie überlegen:
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Wo gibt es Gefahren für Gewalt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene?
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Wo kann es zu Macht-Missbrauch kommen?
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Wo kann es zu Benachteiligung oder Ausgrenzung kommen?
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Wo kann es zu sexualisierter Gewalt kommen?
Das nennt man: Risiko-Analyse.
So kann man Gefahren für Gewalt erkennen.
Dann kann man einen Plan machen,
wie man die Menschen gut schützen kann.
Bei der Analyse prüft man:
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Welche Schutz-Maßnahmen gibt es schon?
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Klappen die Schutz-Maßnahmen gut?
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Welche Gefahren gibt es noch?
Mehr Infos zur Risiko-Analyse gibt es hier in Leichter Sprache: [Risikoanalyse in leichter Sprache].
Schulungen, Führungskräfte und polizeiliches Führungs-Zeugnis
Unsere Mitarbeitenden müssen Schulungen machen
zum Thema sexualisierte Gewalt.
Es gibt eine Grundschulung für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen.
Diese Schulung müssen alle machen, bevor sie bei uns arbeiten.
Danach müssen alle immer wieder Schulungen machen.
Dann vergessen sie nicht, was sie gelernt haben.
Wir nennen das: Auffrischungs-Schulung.
Unsere Führungskräfte sind verantwortlich für ihre Mitarbeitenden.
Sie müssen sich darum kümmern, dass die Mitarbeitenden
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die Schulungen machen.
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die Verpflichtungs-Erklärung unterschreiben.
Alle Mitarbeitenden brauchen
ein erweitertes polizeiliches Führungs-Zeugnis.
Das ist ein Papier von der Polizei.
Darin steht:
Hat die Person schon mal eine Straftat gemacht?
Das Führungs-Zeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Das gilt für alle Mitarbeitenden, die schon länger bei uns sind.
Alle neuen Mitarbeitenden müssen alle 2 Jahre
ein neues erweitertes Führungs-Zeugnis vorlegen.
Und sie müssen das Schutz-Konzept kennen.
Zusammenarbeit
Wir arbeiten mit verschiedenen Personen und Einrichtungen zusammen.
Auch sie müssen unser Schutz-Konzept kennen und
sich an unseren Verhaltens-Kodex halten.
Und sie müssen sich auch selbst darum kümmern,
dass keine Gewalt entsteht.
Verdachtsfälle und Krisen-Plan
Alle Mitarbeitenden im TPZHU müssen aufmerksam sein und
auf gefährliches Verhalten achten.
Zum Beispiel:
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Eine Person kommt einer anderen Person zu nahe.
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Eine Person berührt eine andere Person ohne Erlaubnis.
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Eine Person behandelt eine andere Person schlecht.
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Eine Person redet über die Brüste von einer anderen Person.
So ein Verhalten kann passieren
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zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden.
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zwischen Teilnehmenden.
Die Mitarbeitenden müssen sofort etwas dagegen tun.
Sie müssen auch schon etwas tun,
wenn es nur einen Verdacht gibt.
Sie müssen die betroffene Person schützen.
Das ist das Wichtigste.
Gibt es einen Verdacht auf gefährliches Verhalten oder Gewalt?
Dann müssen die Mitarbeitenden genau wissen,
was sie tun müssen.
Darum haben wir einen Plan aufgeschrieben.
Das ist der Krisen-Plan.
Das müssen Sie als Mitarbeitende tun,
wenn es einen Verdacht auf Gewalt gibt:
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Bleiben Sie ruhig, hören Sie zu und
nehmen Sie den Verdacht ernst. -
Sagen Sie Bescheid bei der Lehrperson, der Schulleitung oder
der Projektleitung. -
Schreiben Sie sich die wichtigsten Infos auf.
Heben Sie die Infos an einem sicheren Ort auf,
wo sie keiner findet. -
Sagen Sie dem Awareness-Team Bescheid.
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. -
Vielleicht brauchen Sie auch Hilfe von extra Beratungs-Stellen.
Dann suchen Sie nach der passenden Beratungs-Stelle.
Das ist dabei wichtig:
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Machen Sie nichts allein und ohne Absprache mit dem Opfer.
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Sagen Sie dem Täter noch nichts vom Verdacht.
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Versuchen Sie nicht, etwas allein herauszufinden.
Fragen Sie keine anderen Personen nach dem Vorfall. -
Machen Sie nichts ohne vorher in Ruhe darüber nachzudenken.
Gibt es einen Verdacht auf Gewalt?
Dann müssen sich alle Mitarbeitenden an den Krisen-Plan halten.
Und der Vorstand muss sich darum kümmern, wie es weiter geht.
Der Vorstand muss alle Infos sammeln und genau prüfen, was passiert ist.
Und der Vorstand muss jeden Fall von Gewalt aufklären.
Vielleicht gibt es auch mal einen falschen Verdacht.
Vielleicht sagt jemand:
Diese Person hat mir Gewalt angetan.
Aber das stimmt gar nicht.
Dann muss der Vorstand das klar sagen.
Der Vorstand muss den guten Ruf von der Person wiederherstellen.
Beratungs-Stellen und Ansprechpersonen
Es gibt extra Beratungs-Stellen im TPZHU für Menschen,
die Gewalt erleben.
Aber vielleicht sind Opfer von Gewalt nicht zufrieden
mit der Beratung und Hilfe im TPZHU.
Dann können sie zu anderen Beratungs-Stellen gehen.
Eine Liste mit diesen anderen Beratungs-Stellen steht
am Ende vom Schutz-Konzept.
Awareness-Team im TPZHU
Das spricht man so: ä-wer-niss-tiem.
Das Awareness-Team ist für Menschen da,
die im TPZHU Gewalt erleben oder beobachten.
3 Personen gehören zu diesem Team.
Mitglieder vom Vorstand dürfen nicht in diesem Team sein.
Zum Team im TPZHU gehören:
Claudia Garrido, Johanna Labahn und Coco Rohwer
Das ist die E-Mail-Adresse vom Team: awareness@tpzhu.de
Das sind die Aufgaben vom Awareness-Team:
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Sie sind Ansprechpersonen für Menschen,
die Gewalt erleben oder beobachten. -
Sie machen eine vertrauliche Beratung.
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Sie können die Menschen an extra Beratungs-Stellen weiterleiten.
Text in Leichter Sprache und Text-Prüfung:
Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.V., 2026
